Ab Oktober 2019 können Sie Lohnsteuer-Freibeträge für das Kalenderjahr 2020 bei Ihrem Wohnsitzfinanzamt beantragen. Dies spart etwas Arbeit. Sie können einen Freibetrag für zwei Jahre statt nur für ein Jahr beantragen. Sie müssen die Lohnsteuerermäßigung bei der zuständigen Stelle beantragen. Der Lohnsteuerfreibetrag ist dann im Regelfall für zwei Jahre gültig. Der Antrag auf Lohnsteuerermäßigung für das Jahr 2020 kann bereits ab Oktober 2019 gestellt werden, und zwar nur beim Finanzamt. Folge: Ihr Arbeitgeber behält monatlich weniger Lohnsteuer ein – und Sie erhalten netto mehr Geld auf Ihr Konto. Bitte benutzen Sie das Formular "Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung", das Sie hier finden. Vereinfachter Antrag auf Lohnsteuerermäßigung. Eine Neuauflage des "Vereinfachten Antrag" für 2018 erfolgt nicht. Mit dem Vordruck „Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung 2020“ können Sie die Berücksichtigung Ihrer individuellen Verhältnisse bereits beim Lohnsteuerabzug durch einen Freibetrag, der wahlweise für ein oder zwei Jahre Gültigkeit hat, beantragen. Seit Oktober 2019 können Sie einen Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung für 2020 stellen, der bis Ende 2021 gültig sein kann. Ändern sich die Verhältnisse, sodass mit geringeren Kosten zu rechnen ist, muss dies dem Finanzamt mitgeteilt werden. Durch den Freibetrag erhöht sich Ihr monatlicher Auszahlungsbetrag, da das LBV als Ihre gehaltzahlende Stelle weniger Lohnsteuer von Ihren Bezügen einbehalten muss. zum Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung Zum Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung gehören: • der Hauptvordruck für die allgemeinen Angaben, die Lohnsteuer-Ermäßigung im vereinfachten Verfahren, die Berücksichtigung von haushaltsnahen Beschäftigungsverhältnissen, Dienst- und Handwerkerleistungen Eine positive Neuerung gibt es seit diesem Jahr: Die bisher üblichen zwei Formen des Antrags – normaler Antrag und vereinfachter Antrag – werden aufgegeben. Hinweis: Der Vordruck "Vereinfachter Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung" wurde ab 2018 in den Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung integriert. Beantragen Sie erstmals beim Finanzamt einen Freibetrag für das Kalenderjahr 2020 oder möchten Sie einen im Verhältnis zum Kalenderjahr 2019 erhöhten Freibetrag haben, verwenden Sie das Formular „Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung“ und die entsprechenden Anlagen . Der Freibetrag ist ein Jahresbetrag und wird auf …