Vorenthaltung des Besitzes. 2 BGB oder § 1004 Abs. Handlungsstörer. Dingliche Ansprüche 1. Zurechnung der Eigentumsbeeinträchtigung an den Störer 1. I. Entstehen des deliktischen Anspruchs des Geschädigten aus § 823 I BGB . Welche Sache ist wodurch beeinträchtigt ? (Quasinegatorischer) Beseitigungsanspruch, (analog) § 1004 BGB analog Der Eigentümer kann gegen einen Störer nach § 1004 Abs. https: ... § 1004 Abs. BGB (Recht zum Besitz iSd § 986 BGB) III. 1004 Schema Schema 1004. I BGB § 1004 Abs. 1. Bei den §§ 987 ff. Störer. BGB Achtung! § 1004 Beseitigungs- und Unterlassungsanspruch (1) Wird das Eigentum in anderer Weise als durch Entziehung oder Vorenthaltung des Besitzes beeinträchtigt, so kann der Eigentümer von dem Störer die Beseitigung der Beeinträchtigung verlangen. §§ 823 ff BGB § 1004 schützt unmittelbar nur das Eigentum. Der Beseitigungs- und Unterlassungsanspruch (§ 1004 BGB) – § 985 schützt den Besitz des Eigentümers – demgegenüber schützt § 1004 vor sonstigen Beeinträchtigungen des Eigentums (vervollständigt den umfassenden Eigentumsschutz des § 903) – beide Ansprüche sind verschuldensunabhängig und ggf. 1 S. 2 BGB auf Unterlassung weiterer Beeinträchtigungen vorgehen.. Dem Besitzer stehen ebenfalls nach § 862 Abs. 1 BGB … Handlungsstörer ist derjenige, der durch sein Verhalten die Eigentumsbeeinträchtigung verursacht. § 1004 BGB gilt für alle Rechtsgüter, die auch durch § 823 I BGB geschützt werden (absolut geschützte Rechtsgüter) II. Schema zum Unterlassungsanspruch nach § 1004 BGB | iurastudent.de. Anspruch aus § 985 BGB oder § 1004 BGB 2. Nichtdingliche Folgeansprüche, z.B. Eine etwaige Zurechnung erfolgt durch § 166 I BGB (h.M.) III. Anwalt finden. (2) Der Anspruch ist ausgeschlossen, wenn der Eigentümer zur Duldung verpflichtet ist. Nicht anwendbar bei Entziehung bzw. I. 1 S. 1 BGB vorgehen, indem er Beseitigung der Beeinträchtigung geltend macht. (1) 1Wird das Eigentum in anderer Weise als durch Entziehung oder Vorenthaltung des Besitzes beeinträchtigt, so kann der Eigentümer von dem Störer die Beseitigung der Beeinträchtigung verlangen. Störer 1. a) Unmittelbar 1. 2. Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) § 1004 Beseitigungs- und Unterlassungsanspruch (1) Wird das Eigentum in anderer Weise als durch Entziehung oder Vorenthaltung des Besitzes beeinträchtigt, so kann der Eigentümer von dem Störer die Beseitigung der Beeinträchtigung verlangen. BGB handelt es … 2Sind weitere Beeinträchtigungen zu besorgen, so kann der Eigentümer auf Unterlassung klagen. II. II. 67Da § 1004 BGB einen dinglichen und keinen Schadensersatzanspruch begründet, gilt die erhöhte Verjährungsfrist des § 199 Abs. Ist der Anspruchsteller Eigentümer der Sache ? geschützt sind, ansonsten würde § 1004 BGB das Recht des Eigentümers einschränken.